Familienrecht
„Bis dass der Tod Euch scheidet” - eine Trennung von einem (ehemals) geliebten Menschen tut immer weh. Diesen Schmerz aber noch mit juristischen Mitteln zu verstärken, liegt uns fern. Es ist die moralische Pflicht eines Rechtsanwaltes, eine Scheidung fair und sachlich zu gestalten, so dass sich die Parteien auch später wieder in die Augen schauen können.
Familienrechtliche Angelegenheiten sind in der Regel so intim, dass alles vermieden werden sollte, andere daran teilhaben lassen zu müssen. Und dass eine Trennung auch tatsächlich vollzogen werden kann, dafür hat der Gesetzgeber schon insoweit Vorsorge geschaffen, als dass die wirtschaftlich benachteiligte Partei Prozesskostenhilfe ohne erhebliche Schwierigkeiten in Anspruch nehmen kann.
Nutzen Sie daher Ihre auch vom Staat gegebenen Möglichkeiten aus und überlassen die Problembewältigung einem neutralen Betrachter, der in der Lage ist, alle Ihre Rechte zu wahren, der aber auch einschätzen kann, ob es denn tatsächlich Not tut, dem anderen so viel von seinem Einkommen zu überlassen.