Ausländerrecht
In unserer ausländerrechtlichen Praxis geht es hauptsächlich um die Fragen der Aufenthaltserlaubnis und der Niederlassungserlaubnis. Klassiker sind beispielsweise, dass ein beantragtes Visum von der deutschen Auslandsvertretung nicht erteilt wird oder dass die örtliche Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel nicht verlängern will und mit der Ausreisepflicht droht. Oft handelt es sich um eine geplante Familienzusammenführung. Das Ende einer ehelichen Lebensgemeinschaft eines Ausländers mit einem deutschen Partner zieht regelmäßig ausländerrechtliche Konsequenzen nach sich. Nicht selten ist auch die wirtschaftliche Situation des Ausländers für den Aufenthaltstitel entscheidend.
Sehr oft lassen sich bestehende Rechte gegenüber der Ausländerbehörde erfolgreicher und schneller durchsetzen, wenn ein Rechtsanwalt die Interessenvertretung wahrnimmt.