Arbeits- und Sozialrecht
Das Arbeitsrecht ist das für die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geltende Recht. Niemand, der in einem Vertragsverhältnis Arbeit für andere leistet oder aber Arbeit anderer in Anspruch nimmt, ist der jeweils anderen Partei völlig rechtlos ausgeliefert. So ist das Arbeitsrecht auch niemals isoliert zu betrachten, da es wesentliche Züge u.a. zum Sozialrecht, zum Mutterschutz, zum Kündigungsschutz und Einkommenssteuerrecht aufweist.
Durch harte und schwere Arbeit oder aber Unglücksfälle kann dem Betroffenen manchmal die Zurverfügungstellung seiner Arbeit genommen sein. Das Spektrum der sozialstaatlichen Leistungen ist zwar groß, aber auch sehr kompliziert und auch hier haben uns unsere Erfahrungen gelehrt, dass die Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes in Zusammenarbeit mit anderen fachlichen Einrichtungen unabdingbar ist.