Markenrecht

Die Abmahnung ist der Anfang - der Anfang eines kostspieligen und nervenaufreibenden Rechtsstreits. Sie ist die formale Aufforderung an eine Person, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen und oftmals verbunden mit der Zusendung einer exorbitanten Rechtsanwaltsgebührenrechnung.
Ob man nun die geforderte Unterlassungserklärung (Abmahnung) unverändert unterzeichnet und ob die Rechtsanwaltsgebühren in der geforderten Höhe auszugleichen sind, kann letztlich nur Ihr Rechtsanwalt überprüfen.

Unberechtigte Abmahnungen sind nicht selten - besprechen Sie die einzelnen Umstände mit uns - noch dazu einstweilige Verfügungen drohen und diese den eigenen Geschäftsbetrieb ganz erheblich stören können.