Prozessrisiko

Jeder Rechtsstreit beansprucht nicht nur die Seele und Psyche des Betroffenen, sondern auch in nicht zu verkennendem Umfang dessen finanziellen Spielraum. Oftmals werden Prozesse geführt, obgleich der Nutzen für den Einzelnen gering ist. Ein durchaus hoch zu bewertender Aspekt in jeder Rechtsberatung ist daher auch die wirtschaftliche Seite eines jeden Rechtsstreites oder Prozesses. Nicht selten besteht ein großer Unterschied zwischen Recht haben, Recht bekommen, und wir dürfen diese Weisheit ergänzen - Recht durchsetzen. Es muss daher auch die zwingende Aufgabe eines Rechtsanwaltes sein, den Mandanten nicht in einen Rechtsstreit zu treiben, der ihn möglicherweise finanziell ruiniert, so dass es gilt, zwischen dem gewünschten Ergebnis und der Prozessökonomie abzuwägen.

Die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines jeden Mandanten sind so unterschiedlich wie diese selbst. Häufig scheut sich aber der Rechtssuchende, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da er der Annahme ist, die hierbei entstehenden Kosten nicht aufbringen zu können. Diese Problematik verschärft sich, wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend notwendig und gesetzlich vorgeschrieben ist (Pflichtverteidigung, Anwaltszwang).

Der Gesetzgeber hat jedoch, um etwaigen Benachteiligungen entgegenzuwirken, Regelungen geschaffen, die es wirtschaftlich Schwächeren ermöglichen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und berechtigte Ansprüche letztlich auch durchzusetzen. Diesem gesetzgeberischen Gesichtspunkt werden wir gerecht, indem wir Sie über die Möglichkeiten der Beratungshilfe, der Prozesskostenhilfe und der Pflichtverteidigung informieren.